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Frage 1

Wofür wird die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr benötigt?

Unternehmen, die im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sein wollen, brauchen die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde, die sogenannte Güterkraftverkehrslizenz. In Berlin beispielsweise liegt der Verantwortungsbereich beim Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten. Für die Erlaubniserteilung sind die Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) sowie die Prüfungsordnung der örtlich zuständigen IHK zu erfüllen. Hierzu gehört vorrangig der Nachweis der fachlichen Eignung, der vornehmlich durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung vor der IHK zu erbringen ist.

Benötigen Sie zusätzliche Informationen zur Güterkraftverkehrslizenz und der Genehmigungserteilung, helfen Ihnen die Brancheninformationen der zuständigen IHK weiter.

Für den Verkehrsleiter gelten besondere Regelungen:

Die Verordnung (EG) 1071/2009 der Europäischen Union enthält gemeinsame Regelungen, die die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr betreffen. Hier geht es ausschließlich um Busbeförderungen, nicht um Taxi-, Mietwagen- und Krankentransporte. Der Verordnung ist der Begriff des Verkehrsleiters zu entnehmen. Dabei handelt es sich um eine Person, die innerhalb des Transportunternehmens eine leitende Position übernimmt. Der Aufgabenbereich des Verkehrsleiters ist mit dem Aufgabenbereich der fachkundigen Person gleichzusetzen, die bisher leitende und geschäftsführende Tätigkeiten innerhalb des Güterkraft- und Busverkehrs übernommen hat.

Gemäß EU-Verordnung hat jeder Verkehrsleiter seine fachliche Eignung für den Bereich Güter- und Omnibusverkehr nachzuweisen. Der Nachweis kann durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der örtlich zuständigen IHK erbracht werden. Diese bietet Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung zum Verkehrsleiter an. Qualifikationsvoraussetzung ist das Bestehen der Prüfung.

Weitergehende Fragen zur Verkehrsleiter-Qualifikation werden im Merkblatt der zuständigen IHK beantwortet.

Frage 2

Welche Industrie- und Handelskammer ist für die Fachkundeprüfung zuständig?

Wo die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr stattfindet, ist abhängig vom Hauptwohnsitz des Prüfungsteilnehmers. Das bedeutet, dass die Fachkundeprüfung bei der IHK Berlin nur abgelegt werden darf, wenn der Wohnsitz in Berlin liegt. Der Sitz des Unternehmens spielt hier keine Rolle.

IHK-übergreifende Kooperation:

Die Hauptstadtregion Berlin wird in Zukunft bei der fachkundlichen Prüfungsdurchführung (Fachbereich Verkehr) verstärkt mit den IHKs in Brandenburg kooperieren. Folglich unterliegt die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr seit 2020 einem rollierenden Konzept. Dieses wird durch die IHKs in Brandenburg umgesetzt. Für die Anmeldung zur Prüfung, benötigen Sie in diesem Fall keine Freistellungserlaubnis der IHK Berlin.

Frage 3

Welche Termine stehen für die Fachkundeprüfung zur Verfügung?

Da die IHKs fachliche Kompetenz und vorhandene Ressourcen bündeln, sind diese in der Lage, den Prüfungsteilnehmern im monatlichen Turnus einen Termin zur Prüfungsanmeldung anzubieten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige IHK, um sich über die dortigen Prüfungstermine zu erkundigen.
Frage 4

Habe ich mich ausreichen auf die Fachkundeprüfung vorbereitet?

Bei der Vorbereitung hat jeder Prüfungsteilnehmer mehrere Möglichkeiten, sich auf die Fachkundeprüfung vorzubereiten. Jeder Prüfungsteilnehmer entscheidet frei, ob er sich den Lernstoff selbstständig aneignet oder ob er eine Schulung in Anspruch nimmt. Zahlreiche Weiterbildungsinstitutionen offerieren prüfungsvorbereitende Schulungen in Präsenz- oder E-Learning-Form.

Für eine vertiefende Recherche ist das Internet hilfreich. Nutzen Sie beispielsweise nachfolgende Internetportale, um einen Vorbereitungskurs zu finden: wdb-suchportal.de, wis.ihk.de, kurs-net.arbeitsagentur.de. Aus Gründen des Wettbewerbsrechts dürfen die Kammern keine Informationen zu den einzelnen Weiterbildungsanbietern geben. Eine qualitative Einschätzung der Vorbereitungskurse ist somit nicht möglich.

Empfehlung: Melden Sie sich erst zur Fachkundeprüfung an, wenn Sie alle Prüfungsinhalte verinnerlicht haben.

Frage 5

Welche Sachgebiete sind prüfungsrelevant?

Alle Sachgebiete, die für die Fachkundeprüfung relevant sind, werden im Rahmenstoffplan (grober Orientierungsrahmen) der GBZugV aufgelistet. Darunter fallen folgende Sachgebiete: Technische Aspekte (Normen und Betrieb), Sicherheitsthemen (Unfallverhütung, Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz), rechtliche Vorschriften, finanzielle und kaufmännische Bestandteile der Unternehmensführung sowie Wissen zum Thema grenzüberschreitender Güterkraftverkehr.

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Frage 6

Wie ist der Ablauf der Fachkundeprüfung?

Ablauf vor der Prüfung:

Ihnen wird ungefähr zehn Tage vor dem Prüfungstermin eine Einladung zur Prüfungsteilnahme in Schriftform zugesendet. Dort sind neben dem Prüfungsort das Datum sowie die Uhrzeit der Prüfung aufgeführt. Um Ihre Identität festzustellen, bringen Sie zur Fachkundeprüfung bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und die Meldebescheinigung Ihres Wohnortes mit.

Ablauf während der Prüfung:

Die Fachkundeprüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile: Zwei schriftliche Prüfungsteile (zwei Stunden je Prüfungsteil) und ein mündlicher Prüfungsteil (maximal 30 Minuten). Die mögliche Gesamtpunktzahl liegt bei 300 Punkten. Der schriftlichen und mündlichen Prüfung liegt folgende Gewichtung zugrunde:

Gewichtung der schriftlichen Prüfung:

  • Im ersten Prüfungsteil erwarten Sie geschlossene und offene Fragen in Schriftform. Die Gewichtung beträgt 40 Prozent (entspricht 120 Punkten).
  • Im zweiten Prüfungsteil erwarten Sie Übungen und Fallstudien in Schriftform, die mit 35 Prozent gewichtet werden (entspricht 105 Punkten).

Gewichtung der mündlichen Prüfung:

Jeder Prüfungsteilnehmer wird einzeln geprüft. Hier werden Fragen aus allen Themengebieten gestellt. Die Gewichtung beträgt 25 Prozent (entspricht 75 Punkten).

Sie werden zum mündlichen Prüfungsteil zugelassen, wenn Sie in beiden schriftlichen Prüfungsteilen mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreichen. Haben Sie beide schriftliche Prüfungsteile erfolgreich gemeistert, erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur mündlichen Prüfung. Ungefähr sieben Tage nach der schriftlichen Prüfung findet der mündliche Prüfungsteil statt. Um die gesamte Prüfung zu bestehen, benötigen Sie mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl (entspricht 180 Punkten).

Frage 7

Wann und in welcher Form werde ich über mein Prüfungsergebnis in Kenntnis gesetzt?

Haben Sie die Prüfung bestanden, bekommen Sie zwei Wochen nach der abgelegten Prüfung Ihre Fachkundebescheinigung per Post. Falls Sie nicht bestanden haben, werden Sie ebenfalls schriftlich über Ihr Prüfungsergebnis informiert.

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