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Erstellt am 09. August 2022

Der Umzug in die erste eigene Wohnung

Mit dem Auszug bei den Eltern und dem Umziehen in die erste eigene Wohnung steht die neue Freiheit bis oben auf der Liste. Irgendwann ist der Zeitpunkt bei jedem Jungerwachsenen gekommen. Sie suchen sich eine eigene Wohnung und beginnen einen neuen Lebensabschnitt. Die folgenden Tipps unterstützen Sie dabei, den Auszug und alle damit verbundenen Herausforderungen in der richtigen Reihenfolge und in Ruhe zu meistern.

Wertvolle Tipps für den Auszug aus dem Elternhaus

In Gedanken feiern Sie bereits Ihre Einweihungsparty. Doch bis es soweit ist, müssen noch einige organisatorischen und vertraglichen Dinge geregelt werden. Die Wohnungssuche und die Kostenplanung, der Abschluss zusätzlicher Verträge und ein gut organisierter Umzug liegen vor Ihnen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Umzug in Ihre eigene Wohnung ganz ohne Stress und Fauxpas meistern.

Wissenswertes zum Mietvertrag

Ehe Sie den Ihnen vorliegenden Mietvertrag mit Freude unterzeichnen, sollten Sie alle Punkte genau prüfen. Stimmt die Warm- und Kaltmiete mit den Absprachen überein? Verlangt der Vermieter eine Staffel- oder Indexmiete und ist die Wohnfläche korrekt verzeichnet? Handelt es sich um einen befristeten oder um einen unbefristeten Mietvertrag? Beschäftigen Sie sich auch mit den vertraglich enthaltenen Einbauten und kontrollieren Sie, ob die Elektrogeräte in der Küche funktionieren. Enthält der Mietvertrag gesetzlich nicht korrekte Kündigungsfristen oder Klauseln zu Schönheitsreparaturen? Darüber brauchen Sie sich keine Gedanken machen, da die Salvatorische Klausel ungültige Vereinbarungen aufhebt. Die restlichen Vertragsbestandteile werden davon nicht beeinflusst.

Wichtige Informationen für den Vermieter

Bereits bei der Bewerbung für eine Wohnung benötigen Sie verschiedene Dokumente. Viele Vermieter verlangen eine SCHUFA-Auskunft. Auch die Vorlage von Einkommensnachweisen oder Bezugsnachweisen ist üblich. Sind Ihre eigenen Einkünfte zu niedrig, können Sie sich mit dem Vermieter auf eine Mietbürgschaft einigen. Ihre Eltern übernehmen die Bürgschaft gerne und Sie bekommen die Wohnung. Im Vertrag wird eine Mietkaution vereinbart. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Kaution von zwei bis drei Kaltmieten als Barkaution oder über eine Kautionsbürgschaft zu hinterlegen. Die Mietkaution erhalten Sie nach dem Auszug zurück, da sie vom Vermieter nur für Mietausfälle oder Schäden in der Wohnung verwendet wird.

Der Kostenfaktor - was fällt an?

Die monatlichen Mietkosten und Nebenkosten sind Ihnen bekannt. Für den Umzug in die erste eigene Wohnung fallen zusätzliche Einmalkosten an. Dazu gehören die bereits angesprochene Mietkaution, die Sie durch eine Kautionsbürgschaft umgehen können. Auch die Renovierungs- und Umzugskosten sollten einkalkuliert werden. Beim Auszug aus dem Elternhaus bleibt es nicht aus, dass einige neue Einrichtungsgegenstände gekauft werden müssen. Auch die Grundausstattung einer kleinen Wohnung oder eines Zimmers in der WG ist kostentechnisch nicht zu unterschätzen. Hinzu kommen die Gebühren für Ihre Ummeldung und alle Fixkosten, die neben der Mietzahlung und den Betriebskosten anfallen.

Strom, Heizung und Internet: Die Grundausstattung als Zusatzverträge

Während die Heizkosten und Warmwasser in der Warmmiete enthalten sind, schließen Sie für den Strombezug einen externen Vertrag ab. Hier lohnt es sich, Vergleiche anzustellen und einen günstigen Energieversorger zu finden. Achten Sie hier auch auf eventuelle Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen. In Wohnungen mit Gas-Etagenheizung und Gasherd ist es üblich, wie beim Strom einen eigenen Vertrag abzuschließen. In Ihrem Mietvertrag steht, ob die Heizkosten ein Bestandteil der Betriebskosten sind oder ob Sie sich selbst anmelden müssen. Stationäres sowie mobiles Internet und Kabel-TV machen weitere Vertragsabschlüsse erforderlich. Hier lohnt es sich zu prüfen, wo Sie einsparen können und ob ein günstigeres Paket die bessere Wahl ist. Wichtig: Da nicht jeder Internet- und Mobilfunkanbieter an allen Standorten verfügbar ist, führen Sie vorab einen Verfügbarkeitscheck durch.

Glas-, Privat­haftpflicht- und Hausratversicherung: Welche Versicherungen sind nötig?

Bisher waren Sie über die Familienversicherung abgesichert. Mit Ihrem Umzug an eine Adresse außerhalb des Elternhauses ändert sich das. Entfällt die elterliche Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung, sollten Sie einen eigenen Vertrag abschließen. Es handelt sich nicht um Pflichtversicherungen, doch im Ernstfall sind Sie mit einer adäquaten Absicherung gut beraten. Die Hausratversicherung reguliert Schäden durch äußere Einflüsse und "unglückliche Umstände" ab. Wird Ihr Fahrrad aus dem Keller entwendet, erstattet die Versicherung den Ihnen entstandenen Schaden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn ein anderer Mensch durch Sie zu Schaden kommt. Dabei geht es keinesfalls nur um Personenschäden. Läuft Ihre Waschmaschine aus und das Wasser schädigt das Mobiliar und die Räume des Mieters unter Ihnen, stehen Sie ohne eine Privathaftpflicht vor dem finanziellen Fiasko.

Den Umzug organisieren - DIY oder professioneller Möbeltransport?

Einen Großteil der Ersteinrichtung kaufen Sie im Regelfall nach dem Mietvertragsabschluss. Daher ist eine professionelle Möbelspedition in den meisten Fällen unnötig. Ziehen Sie in Eigenleistung um, sollten Sie frühzeitig nach Helfen in der Familie und im Freundeskreis suchen. Auch ein Transporter wird in den meisten Fällen nötig sein, da Sie doch ein paar Dinge aus dem Elternhaus mitnehmen. Planen Sie perspektivisch - ein paar Umzugshelfer mehr sind empfehlenswert, sollte kurzfristig jemand abspringen und am Umzugstag nicht erscheinen.

Organisieren Sie Ihren Umzug im Detail - das vermeidet Stress. Folgende Punkte sollten schon vor dem eigentlichen Umzugstermin geklärt sein.

Umzugstransporter und private Helfer organisieren

Beim Auszug aus dem Jugendzimmer ist die Menge der Umzugsgüter meistens begrenzt. Das heißt, dass Sie die Kosten für einen Möbeltransport von Profis einsparen können. Dennoch benötigen Sie spätestens am Umzugstag Unterstützung. Kümmern Sie sich rund einen Monat vor der geplanten Umsiedelung um helfende Hände. In erster Linie sollten Sie sich in der Familie und im Freundeskreis umhören. Eine Alternative sind studentische Umzugshelfer, die Ihnen kostengünstig zur Hand gehen und die ebenfalls zuverlässig arbeiten. Sollte ein Kombi oder ein Van nicht ausreichen, können Sie stundenweise einen Umzugstransporter mieten. Hier lohnt es sich, in der Familie nach einem Fahrer zu fragen. Viele Autovermietungen verlangen hohe Kautionen, wenn der Mieter und Fahrer noch nicht lange im Besitz des Führerscheins ist.

Umzugskisten sicher und effektiv packen und organisieren

Weniger ist mehr. Geht es um den Inhalt und um das Gewicht der Umzugskisten, sollten Sie mit Bedacht vorgehen. Ihre Helfer werden nur bedingt begeistert sein, wenn Sie die größten Kartons bis unter den Deckel mit Büchern packen. Mehr als 10 bis 15 Kilogramm sollte eine Umzugskiste nicht wiegen. Ist in einem großen Karton noch Platz, können Sie ihn zum Beispiel mit Decken oder Kleidung füllen. Um Ihren Hausrat in der neuen Wohnung mit einem Griff zu finden, nehmen Sie sich die Zeit und beschriften die Kisten. Ob Sie im Baumarkt Umzugskartons kaufen oder sich kostenlose Kisten in Fachgeschäften besorgen, spielt in puncto Stabilität und Packstrategie eine untergeordnete Rolle.

Wohnungs- und Schlüsselübergabe

Spätestens eine Woche vor dem Einzug sollte die Schlüsselübergabe stattfinden. Viele Vermieter stimmen bei Renovierungsbedarf auch zu, die Wohnungsübergabe zwei bis drei Wochen vor Mietvertragsbeginn zu tätigen. Nutzen Sie den Termin, um alle Einbauten und Böden noch einmal genau zu prüfen. Auch kleinste Schäden gehören ins Übergabeprotokoll, da man sie Ihnen sonst bei Auszug in Rechnung stellt. Halten Sie Mängel mit der Kamera fest. Wichtig: Auch Schrammen in Treppenhäusern sollten protokolliert werden. So hat der Vermieter keine Chance, Schäden in diesem Bereich auf Ihren Umzug und in Ihre Haftung zu schieben.

Möbel bestellen und einen Liefertermin vereinbaren

Sobald Sie den Wohnungsübergabetermin kennen, können Sie Ihre Möbelbestellungen vornehmen. Um am ersten Abend in der eigenen Wohnung nicht in leeren Räumen zu sitzen, sollte die Lieferzeit der Möbel einbezogen werden. Es empfiehlt sich, die Lieferungen auf die Zeit zwischen der Wohnungsübergabe und dem Umzugstag zu verteilen. So können Sie vor der ersten Nacht im neuen Zuhause Schränke aufbauen und sich einrichten.

Die Meldepflicht und andere Ummeldungen

Das Meldegesetz schreibt vor, dass Sie sich binnen zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden müssen. Lassen Sie die Frist verstreichen, kann es teuer werden. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet und ist unnötig, da die Anmeldung beim Bürgeramt schnell und einfach erfolgt. In größeren Städten lohnt es sich, einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren. Auch wenn dieser weit in der Zukunft liegt, müssen Sie keinen Ärger befürchten. Wichtig ist, dass Sie die Terminvereinbarung in der zweiwöchigen Meldefrist vornehmen.

Ihr Namensschild befindet sich an Klingel und Briefkasten und Sie haben bestenfalls einen sechsmonatigen Nachsendeauftrag bei der Post gestellt.

Geben Sie die neue Adresse allen Vertragspartnern bekannt. Die Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber, die BAföG-Stelle und Ihre Hausbank sowie der Mobilfunkanbieter werden schriftlich über Ihren Auszug informiert. Wenn Sie ein Auto auf Ihren Namen angemeldet und versichert haben, ist eine Ummeldung bei der Zulassungsbehörde nötig. Der Autoversicherung teilen Sie Ihren neuen Wohnort vorher mit. Für die Ummeldung benötigen Sie die eVB Nummer, die Ihnen die Kfz-Versicherung per SMS schickt. Mit dem Umzug in die eigene Wohnung zahlen Sie einen Rundfunkbeitrag. Die Anmeldung wird in den meisten Fällen direkt von Ihrer zuständigen Meldebehörde vorgenommen.

Eventuell ist es hier Ratsam, wenn Sie sich auch unsere Umzugscheckliste einmal anschauen. Dort finden Sie weitere Tipps, die Sie bei Ihrem Umzug beachen sollten.

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